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   BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 168.00   

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https://dejure.org/2000,14601
BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 168.00 (https://dejure.org/2000,14601)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2000 - 9 B 168.00 (https://dejure.org/2000,14601)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2000 - 9 B 168.00 (https://dejure.org/2000,14601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erfordernis der Übereinstimmung von Berufungsgründen und Entscheidungsgründen - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags - Vorliegen eines als unzulässig ablehnbaren ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 168.00
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungsbeweis liegt in bezug auf solche Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 168.00
    Zu Unrecht beruft sich die Beschwerde für die gegenteilige Annahme auf den Beschluß des Senats vom 23. September 1999 (BVerwG 9 B 372.99 - NVwZ 2000, 67 = InfAuslR 2000, 97).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 168.00
    Eine so begründete Ablehnung ist grundsätzlich zulässig (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42).
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